Am 23. Feburar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Sie in der Zeit vom 13.01.2025 bis spätestens 02.02.2025 erhalten.
So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen:
Beantragen Sie den Wahlschein beim Bürgermeisteramt.
- Dazu können Sie den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung benutzten,
- den dort aufgedruckten QR-Code einscannen oder
- den Antrag über den untenstehenden Link stellen (siehe Info-Kasten).
- SIe können den Antrag auch persönlich beim Bürgerbüro (Bürgerbüro, Zimmer 01 im EG) abgeben oder auch
- eine E-Mail schicken (ACHTIUNG: per E-Mail bitte unbedingt Ihr Geburtsdatum angeben!).
- ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann zugestellt oder kann von Ihnen selbst abgeholt werden. Holen Sie ihn selbst ab, können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.
So geht Briefwahl:
- Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den von Ihnen gewünschten Bewerber (Erststimme) und/oder die Partei (Zweitstimme) Ihrer Wahl an.
- Stecken Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
- Stecken Sie den weißen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.
Achtung:
Der Wahlbrief muss am Wahltag (23.02.2025) spätestens um 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Bei Versand durch ein Postunternehmen sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20. Februar, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.
Für den Versand innerhalb der Bundesrepublik über die Deutsche Post AG ist der Versand kostenlos.
Eine Frankierung ist nur bei anderen Post- und Zustellunternehmen erforderlich.
Für den Versand aus dem Ausland müssen Sie selbst für eine ausreichende Frankierung sorgen.