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Briefwahl und Wahlscheine

WICHTIGE ÄNDERUNGEN 2025

  • Die Stimmzettelumschläge der Briefwahlunterlagen sind künftig weiß - nicht mehr blau.
     
  • Fristende für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist künftig (also diesmal am 21.02.2025) 15 Uhr - nicht mehr 18.00 Uhr.

STIMMZETTEL: Druck und Lieferung

UPDATE 06.02.2025

Die Stimmzettel sind am 06.02.2025 eingetroffen; der Versand der Briefwahlunterlagen hat noch am selben Tag begonnen!

Durch den verkürzten Vorlauf auch für die Parteien und deren Bewerberaufsatellung für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 ist der derzeit noch unklar, wann die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.

Derzeit gehen wir davon aus, dass Stimmzettel frühestens ab 10.02.2025 zur Verfügung stehen werden.

Ohne die Stimmzettel können die bereits beantragten Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen nicht versandt werden!

Die Anträge werden jedoch bearbeitet und die Unterlagen soweit vorbereitet, dass die Unterlagen umgehend versandt werden können, sobald uns die Stimmzelle vorliegen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bundestagswahl am 24. September 2017 - Briefwahl nicht vergessen!

Am 23. Feburar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden Sie in der Zeit vom 13.01.2025 bis spätestens 02.02.2025 erhalten.

So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen:

Beantragen Sie den Wahlschein beim Bürgermeisteramt.

  • Dazu können Sie den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung benutzten,
  • den dort aufgedruckten QR-Code einscannen oder
  • den Antrag über den untenstehenden Link stellen (siehe Info-Kasten).
  • SIe können den Antrag auch persönlich beim Bürgerbüro (Bürgerbüro, Zimmer 01 im EG) abgeben oder auch
  • eine E-Mail schicken (ACHTIUNG: per E-Mail bitte unbedingt Ihr Geburtsdatum angeben!).
  • ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann zugestellt oder kann von Ihnen selbst abgeholt werden. Holen Sie ihn selbst ab, können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.

So geht Briefwahl:

  1. Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den von Ihnen gewünschten Bewerber (Erststimme) und/oder die Partei (Zweitstimme) Ihrer Wahl an.
  2. Stecken Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und kleben Sie diesen zu. 
  3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
  4. Stecken Sie den weißen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  5. Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.

Achtung:
Der Wahlbrief muss am Wahltag (23.02.2025) spätestens um 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Bei Versand durch ein Postunternehmen sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20. Februar, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.

Für den Versand innerhalb der Bundesrepublik über die Deutsche Post AG ist der Versand kostenlos.
Eine Frankierung ist nur bei anderen Post- und Zustellunternehmen erforderlich.
Für den Versand aus dem Ausland müssen Sie selbst für eine ausreichende Frankierung sorgen.

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag

Wahlscheinantrag (mit Briefwahlunterlagen) über das Rechenzentrum Stuttgart:

Hierzu klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link an und geben dort Ihre Daten ein. Der Antrag wird umgehend bei uns im System sichtbar und kann direkt bearbeitet werden:

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag/Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie: Dieser Dienst steht nur bis einschließlich 20.02.2025, 12 Uhr zur Verfügung.

Wahlscheine: Fristende und Sonderfällen

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie für die Bundestagswahl nur bis einschließlich Freitag 21.02.2025 bis 15.00 Uhr beantragen (FRISTENDE!!!). 

Danach können nur noch in den in der Wahlbekanntmachung enthaltenen Fällen Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, z. B. noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung (§ 25 Bundeswahlordnung).