Gemeinde Dürnau

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Dürnau
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Vorübergehender Gaststättenbetrieb

Gaststättenrecht/(Schank-)Gestattung

Neu ab 01.01.2026:

Ab sofort müssen Veranstaltungen, bei den eine Bewirtung erfolgen soll nur noch angezeigt werden.
D. h., die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Gestattung entfällt in der bisherigen Form.
Die Anzeige hat rechtzeitig zu erfolgen: der Gesetzgeber sieht hier 2 Wochen vor der Veranstaltung vor!

Bitte nutzen Sie dazu das nachfolgende Formular.