Die Gemeinde fördert die Erneuerung privater Gebäude durch die Gewährung eines Kostenerstattungsbetrags. Grundlage für dessen Berechnung ist eine fachmännisch erstellte Kostenschätzung. Berücksichtigungsfähig sind die in der Kostenschätzung dargestellten Kosten, soweit sie von der Gemeinde als erforderlich anerkannt werden.
Arbeitsleistungen des Bauherrn können ggf. anteilig anerkannt werden. Unterlassene Instandhaltungen hingegen können jedoch in Abzug gebracht werden.
Bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden, kann der Kostenerstattungsbetrag erhöht werden.
Alle Förderanträge werden von der Gemeinde auf ihre Zuwendungsfähigkeit geprüft. Die Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt für die Gemeinde Dürnau durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Die Gemeinde erstellt ggf. eine Prioritätenliste der Sanierungsmaßnahmen und kann Förderanträge nur im Rahmen dieser Vorrangigkeit bzw. der zur Verfügung stehenden Finanzmittel berücksichtigen.