Nach § 4 a Abs. 4 BauGB müssen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Aufstellung von Bebauungsplänen die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetprotal des Landes (Baden-Württemberg) zugänglich gemacht werden.
Derzeit befinden sich folgende Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren:
"Morgen-Erweiterung", Wohnbauflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=231
"Unteres Ried III", Gewerbeflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=124