Nach §§ 6 a Abs. 2 und 10 a Abs. 2 BauGB sollen wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ebenfalls in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetprotal des Landes (Baden-Württemberg) zugänglich gemacht werden.
Sofern diese Unterlagen für die wirksamen/rechtskräftigen Bauleitpläne digital/digitalisiert vorliegen, finden Sie diese unter den folgenden Links:
Wohnbauflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=56
Mischbauflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=56
Gewerbeflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=124