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Unter der Gasse - Erweiterung Ost

Satzungsbeschluss und Inkraftreten

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau hat den Bebauungsplan "Unter der Gasse - Erweiterung Ost" sowie die örtlichen Bauvorschriften dazu am 19.02.2024 als Satzung beschlossen.

Der Bebbauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind mit der öffentlichen Bekanntmachung am 29.02.2024 im Mitteilungsblatt Nr. 9/2024 in Kraft getreten.

Öffentliche Auslegung und Entwurfsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses zum Bebauungsplan

„Unter der Gasse – Erweiterung Ost“ in Dürnau

HINWEIS: Die rechtsverbindliche, öffentiche Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt vom 12.10.2023. Der hier vorliegende Text enstpricht der öffentlichen Bekanntmachung zwar inhaltliuch, dient aber nur der Information.
Der Text wurde für die Darstellung auf dieser Internetseite daher nicht angepasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter der Gasse – Erweiterung Ost“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In derselben Sitzung wurden der Entwurf des Bebauungsplans „Unter der Gasse – Erweiterung Ost“ und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Gebiet beinhaltet die Flurstücke mit den Nummern 400/3, 400/5 und einen Teilbereich des Flurstücks 400/6. Es wird im Süden durch die Riedstraße, im Norden, Osten und Westen durch die bestehende Wohnbebauung begrenzt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.09.2023 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Für einen Großteil des westlichen Plangebietes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Unter der Gasse“ (rechtskräftig seit dem 16.02.1978). In diesem werden nördlich der Riedstraße ein Mischgebiet und südlich ein Wohngebiet festgesetzt. Der bebaute Bestand besteht hauptsächlich aus Wohnhäusern. Der östliche Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans „Jurastraße“ (rechtskräftig seit 19.07.2010). Dieser setzt für einen Teilbereich östlich und nördlich des Plangebietes eine private Grünfläche fest. Diese dient als Puffer zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem nördlich bestehenden Gewerbegebiet. Auf dem Plangebiet befindet sich ein ehemaliger landwirtschaftlicher Hof mit dazugehörigem Wohnhaus und Stallung. Die aktive Landwirtschaft wurde bereits vor Jahren eingestellt. 

Der Grundstückseigentümer ist auf die Gemeinde zugegangen und möchte den bestehenden Stall im Osten des Plangebietes zu einem Wohnhaus umbauen. Im geltenden Bebauungsplan „Unter der Gasse“ ist der Stall jedoch nur zum Teil innerhalb der bestehenden Baugrenze enthalten. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, ist die Erweiterung der bestehenden Baugrenze um ca. 10m in Richtung Osten notwendig.

Im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung möchte die Gemeinde das Bauvorhaben unterstützen und hat sich daher dazu entschieden, den Bebauungsplan „Unter der Gasse“ geringfügig zu ändern. Durch die Änderung wird auch ein Teil des geltenden Bebauungsplans „Jurastraße“ überplant, der für den östlichen Teilbereich private Grünfläche festsetzt. Da dieser jedoch bereits durch den bestehenden Stall inklusive Zufahrten etc. überplant ist, wird die geringfügige Umwandlung der privaten Grünfläche in eine Baufläche als unbeträchtlich bewertet.

Die Änderung des Bebauungsplans „Unter der Gasse“ betrifft lediglich die Erweiterung der Baugrenze und die geringfügige Anpassung der Höhe baulicher Anlagen. Sämtliche sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Unter der Gasse“ (rechtskräftig seit 16.02.1978) bleiben unberührt.

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage statt. Ferner werden die Planunterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Unter der Gasse – Erweiterung Ost“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung werden vom 20.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Dürnau (Bürgermeisteramt), Hauptstraße 16, 73105 Dürnau öffentlich ausgelegt.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen stehen unter https://www.duernau.de/de/duernau/unter-der-gasse-erweiterung-ost und unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download und zur Einsicht bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dürnau, 12.10.2023

gez.

Markus Wagner

Bürgermeister