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Sanierungsgebiet "Ortsmitte III"

Allgemeines zum Sanierungsgebiet

Die Gemeinde Dürnau hat das dritte Sanierungsgebiet für den Bereich der Dürnauer Ortsmitte aufgelegt.

Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte III" wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist seit dem 21.01.2016 in Kraft (siehe hier für den Veröffentlichungstext als PDF).
Zwischenzeitlich wurde das Sanierungsgebiet, das nun neben Landes- auch Bundesfördermittel erhält, um den Bereich des "Feuersees" und des Aktiv-Spielplatzes "Feuersee" sowie ein Teilstück der Hauptstraße ergänzt.

Die folgenden Infor­­ma­tio­­nen zum Sanierungsgebiet (Recht wie Förderung) sind bewusst allgemein gehalten und dienen nur einer ersten groben Orien­tie­rung.

Detail­fra­­gen können nur am konkreten Einzelfall erörtert werden.

Aus dieser Zusam­­men­s­tel­­lung können daher keinerlei Rechts­an­sprü­che abgeleitet werden, es gilt immer die Verein­­ba­rung am konkreten Objekt.

Änderungen im Ablauf des Verfahrens oder den Förder­be­­din­­gun­­gen sind vorbe­hal­ten!

Digitaler Ortsrundgang im Sanierungsgebiet Dürnau

Die Erfolge der Sanierungsmaßnahmen in der Dürnauer Ortsmitte sind längst sichtbar. Zahlreiche private und kommunale Maßnahmen wurden seit 2015 bereits erfolgreich durchgeführt. Im März 2019 wurde die Gestaltung des Aktivspielplatzes am Feuersee fertiggestellt. Im Mai 2021 wird eine weitere Modernisierung in der Hauptstraße 46 (altes Volksbankgebäude) abgeschlossen. Hier entstehen neue Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit. Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags „Tag der Städtebauförderung“ lädt die Gemeinde alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich zu einem virtuellen Ortsrundgang ein. Auf einer eigens eingerichteten Seite zum Sanierungsgebiet erhalten alle Interessierten die Möglichkeit, sich über beispielhafte private und kommunale Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen und die bisherigen Erfolge im  Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" in Dürnau zu informieren.

Im Mittelpunkt stehen Informationen zum Umbau des gemeindeeigenen ehemaligen Volksbankgebäudes:

https://www.stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de/dialoge/abgrenzung-des-sanierungsgebiets-ortsmitte-iii

Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" (Bund-Länder-Programm)

Die Sanierung erfolgt zum Teil aus Mittel des Bundes, wie auch aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und ist mit 40% durch Mittel der Gemeinde Dürnau co-finanziert (Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt").

Die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg konzentriert sich auf die Schwerpunkte:

  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (z. B. auch Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum),
  • Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive - insbesondere unter Bündelung der Förderansätze der Wohnraumförderung,
  • Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen – z.B. Industrie- und Gewerbebrachen, bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften, Bahnbrachen – für andere Nutzungen, insbesondere den Wohnungsbau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf,
  • ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten,
  • Stärkung bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz.