Neben dem Landesförderprogramm zum Baumschnitt von Streuobstbäumen fördert die Gemeinde Dürnau seit Jahren die pflegeintensive Bewirtschaftung der Streuobstbestände durch den örtlichen „Mähbeitrag“: ein Förderbetrag über 2,50 € pro Baum/ Jahr, der den erhöhten Aufwand zu einem gewissen Teil finanziell ausgleichen soll.
Der Gemeinderat hat bereits im Herbst 2022 einstimmig die Verlängerung des örtlichen Förderprogramms um weitere drei Jahre (01.01.2023 – 31.12.2025) beschlossen und hat zudem den Förderbetrag pro Baum auf 2,50 € erhöht.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden alle bewirtschafteten Streuobstflächen in offener freier Landschaft auf Gemarkung Dürnau.
- Ausgeschlossen sind Weidefläche, Pachtflächen der Gemeinde, Obstanlagen und Hausgärten.
- Das Schnittgut ist nach jeder Mahd flächig abzuräumen und zu verfüttern bzw. umweltgerecht zu verwenden.
- Die Auszahlung des Förderbetrages geht an den Bewirtschafter mit voriger Zustimmung des Eigentümers.
- Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Bei Interesse oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei der Gemeindeverwaltung:
Verena Vamosi, Tel. 07164/91010-14 oder v.vamosi(@)duernau.de
Die Anträge sind bis 16.06.2023 im Rathaus einzureichen.
Das Formular finden Sie unterhalb dieses Beitrags (PDF-Format, ausfüllbar).
Wir freuen uns auf ihre Teilnahme zum Erhalt unserer Streuobstwiesen!