Am 08. März ist Landtagswahl.
Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Die Wahlbenachrichtigungen haben erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 15.02.2026.
So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen: Beantragen Sie den Wahlschein mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beim Bürgermeisteramt. Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann per Post zugestellt oder kann von Ihnen selbst abgeholt werden. Holen Sie ihn selbst ab, können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.
So geht Briefwahl:
- Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an.
- Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
- Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.
Achtung:
Der Wahlbrief muss am Wahltag (08. März 2026) spätestens um 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Bei Versand durch die Post sollte der Wahlbrief also spätestens am Donnerstag, 05. März, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.