Gemeinde Dürnau

Seitenbereiche

Volltextsuche

Dürnau
1°C

Briefwahl und Wahlscheine

Landtagswahl am 08. März 2026 - Briefwahl nicht vergessen!

Am 08. März ist Landtagswahl.

Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

Die Wahlbenachrichtigungen haben erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 15.02.2026.

So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen: Beantragen Sie den Wahlschein mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beim Bürgermeisteramt. Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann per Post zugestellt oder kann von Ihnen selbst abgeholt werden. Holen Sie ihn selbst ab, können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.

So geht Briefwahl:

  1. Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an.
  2. Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu. 
  3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
  4. Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  5. Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.

Achtung:
Der Wahlbrief muss am Wahltag (08. März 2026) spätestens um 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Bei Versand durch die Post sollte der Wahlbrief also spätestens am Donnerstag, 05. März, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.

Wahlscheine/Wahlscheinantrag

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie regulär bis einschließlich 06.03.2026 um 15 Uhr beantragen (FRISTENDE!!!). 

Danach können nur noch in den in der Wahlbekanntmachung enthaltenen Fällen Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, z. B. am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung.

Der Antrag kann schriftlich (Brief, Fax etc.), mündlich im Bürgerbüro (Zimmer 01, Erdgeschoss), aber auch elektronisch gestellt werden.
Telefonisch ist jedoch ein Antrag nicht möglich!

Bitte teilen Sie uns mit Ihrem Antrag Ihren vollen Namen, Adresse und das Geburtsdatum mit (ideal auch: Wählernummer).
Eine E-Mail an gemeinde(@)duernau.de reicht hierzu aus. 

Zum Wahlschein erhalten Sie immer einen Satz Briefwahlunterlagen.

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag

Sie können den Wahlscheinantrag (mit Briefwahlunterlagen) auch direkt und elektronisch über das Rechenzentrum Stuttgart bei uns beantragen.

Dies ist der bequemeste Weg.

Hierzu klicken Sie bitte den nachstehenden Link an und geben dort Ihre Daten ein.
Der Antrag wird umgehend bei uns im System sichtbar und kann direkt bearbeitet werden:

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag/Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie: Der Dienst steht aus technischen Gründen nur bis einschließlich Donnerstag, 05.03.2026, 12 Uhr zur Verfügung.