Gemeinde Dürnau

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Verkehrswertgutachten

Das Ziel einer Verkehrswertermittlung ist, einen möglichst marktkonformen, rechtssicheren Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Verschiedene Anlässe erfordern genaue Kenntnisse über den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, z.B.

  • Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung
  • Kauf bzw. Verkauf
  • Erbauseinandersetzung
  • Steuererklärung (z.B. Erbschaftssteuerfestsetzung)
  • Vermögensorientierung

Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch) werden auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten durch den Gutachterausschuss in Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle erstellt.

Der Verkehrswert des Objekts ist nach § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Zu einer Wertermittlung eines Objekts können grundsätzlich mehrere Verfahren herangezogen werden

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Die Berechnungen sind im Verkehrswertgutachten nachvollziehbar dargestellt und erläutert. Für die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig.

Verkehrswertgutachten für das Gemeindegebiet Dürnau werden nach dem Zusammenschluss des örtlichen Gutachterausschusses mit dem der Stadt Göppingen ab dem 01.01.2020 von der dortigen Geschäftsstelle vorbereitet und vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen (dem auch Dürnauer Gutachter angehören) bewertet.

Ansprechpartner

Bei der Gemeinde Dürnau:

Bei der Stadt Göppingen:

Verfahren

Bitte reichen Sie den schriftlichen Antrag für ein Verkehrswertgutachten bei der Gemeinde Dürnau ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden von uns an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterauschusses bei der Stadt Göppingen weitergeleitet.

Füllen Sie dazu die folgenden Formulare aus. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den für das Gutachten benötigten Unterlagen:

Gebühren / Kosten

Durch den Zusammenschluss gilt seit dem 01.01.2020 für die Erstellung/Bearbeitung eines Verkehrswertgutachtens die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Göppingen.
Diese können Sie im Folgenden einsehen/herunterladen:

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Stadt Göppingen.

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