Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Dürnau
Die Gemeinde Dürnau lädt hiermit die Jagdgenossen (m/w/d) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Dürnau zu einer nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Diese findet statt am Dienstag, 25.08.2026, um 19 Uhr in der Kornberghalle, Frühlingstr. 5, 73105 Dürnau.
Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
- Beratung und Wahl des Jagdvorstands für die nächsten 6 Jahre
- Informationen über die Verpachtung des Jagdbezirks
- Verschiedenes
Hinweise:
Die rechtsverbindliche Einladung ergeht im Mitteilungsblatt Nr. 31 vom 30.07.2026.
Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form im Folgenden soll explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.
- Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
- Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im Jagdbezirk Dürnau gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
- Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen nach § 15 Abs. 5 JMWG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamteigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegeben Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben (Vollmacht zum Download siehe unten).
- Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten.
Um im Vorfeld Fragen zur Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das Jagdkataster während der üblichen Dienststunden beim Hauptamt der Gemeinde Dürnau eingesehen werden.
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen, sowie darum, ihren Personalausweis und ggf. ihre Bevollmächtigung bereitzuhalten, damit die erforderliche Feststellung bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Für weitere Informationen zur Jagdgenossenschaftsversammlung steht Ihnen Herr Bärtle (Haupt- und Ordnungsamt) zur Verfügung: j.baertle(@)duernau.de, Tel.:. 07164/90101-13.
Markus Wagner
Bürgermeister