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Bürgermeisterwahl am 09.06.2024

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2024

Wahlbeteiligung1.246 Wähler71,16%
hiervon: 544 Briefwähler 
Wahlberechtigte1.751 Wähler100%
Gültige Stimmen:1.185 Stimmen 
Ungültige Stimmen:61 Stimmen 
   
hiervon entfielen auf:  
 Stimmen 

Wagner, Markus

1.13896,03%
der gültigen Stimmen
Sonstige474,13%

Briefwahlunterlagen und Wahlscheine: letzte Antragsmöglichkeiten

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können nur noch bis Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr regulär beantragt werden.

Das Wahlamt im Rathaus ist an diesem Tag bis 18 Uhr besetzt.

Bitte beachten Sie, dass der Online-Antrag über das Internet aus technischen Gründen nur noch bis Donnerstag, 06.06.2024 (12 Uhr) möglich ist.

Bis 07.06.2024 (18 Uhr) können Briefwahlunterlagen aber nach wie vor persönlich, mit der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung, Telefax oder per E-Mail (bitte alle Personendaten mit Geburtstag und Wählernummer angeben!) beantragt werden; nicht jedoch telefonisch oder per SMS.

Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur noch in den folgenden Sonderfällen ausgegeben werden:

  • bei nachweislicher und plötzlicher Erkrankung
    (bis einschließlich Sonntag, 09.06.2024, 15 Uhr möglich)
    Am Wahltag wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an die Telefonnummer 07164/91010-15 oder schreiben direkt eine E-Mail an: gemeinde@duernau.de (Name, Vorname, Geburtsdatum und Wählernummer nicht vergessen).
    Für die Abholung der Briefwahlunterlagen für den/die Erkrankte/n ist eine Vollmacht erforderlich (siehe Wahlbenachrichtigung);
  • bei nachweislich nicht zugegangenen Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen (nur bis Samstag, 08.06.2024, 12 Uhr).
  • Für sog. selbständige Wahlscheine, in den Fällen, bei denen der Wähler/die Wählerin nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und a) nachweisen kann, dass sie die Frist für die Eintragungs ins Wählerverzeichnis (oder für dessen Berichtigung) ohne Verschulden versäumt haben oder b) deren Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach dem 24.05.2024 entstanden ist oder c) deren Wahlrecht erst im Einspruchs-/Widerspruchsverfahren festgestellt wurde und die Gemeindebehörde/der Bürgermeister erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses davon erfahren hat

Das Wahlamt im Rathaus ist für diese Sonderfälle auch am Samstag, 08.06.2024 von 10 Uhr bis 12 Uhr besetzt.

Wahlschein bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024, wie auch zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Dürnau am selben Tag, kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an:

Online-Briefwahl-Antrag (externer Link)

[ACHTUNG: technisch bedingt nur noch bis Donnerstag, 06.06.2024, 12 Uhr möglich!]

Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend innerhalb des Ortes durch Amtsboten oder außerhalb Dürnaus durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)duernau.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 07164/91010-13, E-Mail: j.baertle@duernau.de, FAX: 07164/91010-10

Bitte beachten Sie:

Mit dem Online-Antrag ist der Antrag auf Wahlschein und Briefwahl für alle Wahlen (Europawahl, Regionalparlament, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl) möglich. Eine separate Antragstellung für nur einzelne Wahlen ist nicht möglich. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Wahlschein auch für eine denkbare Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl an- oder abzuwählen.

Allgemeine (sog. unselbständige) Wahlscheine und die dazgehörenden Briefwahlunterlagen können nach den wahlrechtlichen Vorschriften nur bis Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr beantragt werden.

Für die sog. selbständigen Wahlscheine im Einzelfall, die auch noch am Samstag, 08.06.2024 bis 12 Uhr beantragt werden können, gilt dasselbe.

Hingewiesen werden soll hier auch noch auf die Briefwahlmöglichkeit am Wahltag selbst (09.06.2024), die z. B. bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung bis 15 Uhr besteht.

Die Frist für die Erteilung regulärer Briefwahlunterlagen endet jedoch am Freitag, 23.05.2014 um 18 Uhr.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch aus der Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Germeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 sowie aus der entsprechenden Veröffentlichung zur Bürgermeisterwahl in Dürnau am selben Tag (beide erschienen im Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 25.04.2024).

Kandidatenvorstellung

Offizielle Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl

Es ergeht herzliche Einladung zur Kandidatenvorstellung.

Diese findet am Dienstag, 04. Juni 2024 im Schulungssaal der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgerätehaus, Gammelshauser Str. 1, Obergeschoss) statt.

Beginn: 19.00 Uhr (Einlass: 18.30 Uhr).

Nach der Bewerberrede von Bürgermeister Markus Wagner bietet sich die Gelegenheit zum freien Austausch mit dem Kandidaten.

Eine Podiumsfragerunde findet nicht statt.

Wahlamt Dürnau

Bekanntmachung zugelassene Bewerber

Gemeinde Dürnau
Landkreis Göppingen

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09.06.2024

Nachstehend wird der Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters bekannt gemacht, dessen Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde.

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname(n)

Beruf oder Stand

Geburtsjahr

Wohnort (Hauptwohnung)

1

Wagner, Markus

Bürgermeister/Diplom-Verwaltungswirt (FH)

1987

73110 Hattenhofen

Dieser Bewerber wird in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.

Dürnau, 23.05.2024

Bürgermeisteramt Dürnau
Jochen Bärtle, Wahlamt

Hinweis:
Die rechtswirksame, öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 21/24 vom 23.05.2024.
Die Veröffentlichung können Sie daher auch hier einsehen: https://www.duernau.de/de/buerger/mitteilungsblatt

Stellenausschreibung

Am 31.08.2024 endet die Amtszeit von Bürgermeister Markus Wagner.

Für ihn war schon früh klar, dass er sich den Aufgaben in der Gemeinde Dürnau weiter annehmen will - nicht zuletzt wegen des großen Vertrauensvorschusses, den er von den Bürgern vor bald acht Jahren erhalten hatte.

Der Stelleninhaber wird sich daher wieder bewerben, was auch vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung begrüßt wurde.

Text der Veröffentlichung im Staatsanzeiger

Nachfolgend finden Sie den Text der Stellenausschreibung für die anstehende Bürgermeisterwahl, wie er am 15.03.2024 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erschienen ist.

WICHTIG!
Bitte unbedingt beachten: Die Fristen in der Stellenausschreibung wurden ausschließlich durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Gang gesetzt. Die vorliegende Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Dürnau, wie auch ggf. weitere Veröffentlichungen des Textes VERÄNDERN die bereits in Gang gesetzten Fristen NICHT!

Die hier vorliegende Veröffentlichung ist daher rein nachrichtlich!!!