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Bürgermeisterwahl am 09.06.2024

Wahlschein bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024, wie auch zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Dürnau am selben Tag, kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an:

Online-Briefwahl-Antrag (externer Link)

Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend innerhalb des Ortes durch Amtsboten oder außerhalb Dürnaus durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)duernau.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 07164/91010-13, E-Mail: j.baertle@duernau.de, FAX: 07164/91010-10

Bitte beachten Sie:

Mit dem Online-Antrag ist der Antrag auf Wahlschein und Briefwahl für alle Wahlen (Europawahl, Regionalparlament, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl) möglich. Eine separate Antragstellung für nur einzelne Wahlen ist nicht möglich. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Wahlschein auch für eine denkbare Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl an- oder abzuwählen.

Allgemeine (sog. unselbständige) Wahlscheine und die dazgehörenden Briefwahlunterlagen können nach den wahlrechtlichen Vorschriften nur bis Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr beantragt werden.

Für die sog. selbständigen Wahlscheine im Einzelfall, die auch noch am Samstag, 08.06.2024 bis 12 Uhr beantragt werden können, gilt dasselbe.

Hingewiesen werden soll hier auch noch auf die Briefwahlmöglichkeit am Wahltag selbst (09.06.2024), die z. B. bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung bis 15 Uhr besteht.

Die Frist für die Erteilung regulärer Briefwahlunterlagen endet jedoch am Freitag, 23.05.2014 um 18 Uhr.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch aus der Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Germeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 sowie aus der entsprechenden Veröffentlichung zur Bürgermeisterwahl in Dürnau am selben Tag (beide erschienen im Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 25.04.2024).

Stellenausschreibung

Am 31.08.2024 endet die Amtszeit von Bürgermeister Markus Wagner.

Für ihn war schon früh klar, dass er sich den Aufgaben in der Gemeinde Dürnau weiter annehmen will - nicht zuletzt wegen des großen Vertrauensvorschusses, den er von den Bürgern vor bald acht Jahren erhalten hatte.

Der Stelleninhaber wird sich daher wieder bewerben, was auch vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung begrüßt wurde.

Text der Veröffentlichung im Staatsanzeiger

Nachfolgend finden Sie den Text der Stellenausschreibung für die anstehende Bürgermeisterwahl, wie er am 15.03.2024 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erschienen ist.

WICHTIG!
Bitte unbedingt beachten: Die Fristen in der Stellenausschreibung wurden ausschließlich durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Gang gesetzt. Die vorliegende Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Dürnau, wie auch ggf. weitere Veröffentlichungen des Textes VERÄNDERN die bereits in Gang gesetzten Fristen NICHT!

Die hier vorliegende Veröffentlichung ist daher rein nachrichtlich!!!