Gemeinde Dürnau

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Dürnau
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Mitfahrbänkle

Ein wichtiges Ziel des Entwicklungskonzepts N!-Region Raum Bad Boll war über sogenannte Mitfahrbänkle ein niederschwelliges, privates Mitfahrangebot in Ergänzung zum ÖPNV-Angebot zu schaffen. Die Mitfahrbänkle wurden zwischenzeitlich angeliefert und werden derzeit von den örtlichen Bauhöfen aufgestellt.

Wer auf dem Mitfahrbänkle sitzt macht dadurch anderen Verkehrsteilnehmern deutlich, dass sie/er in Fahrtrichtung mitgenommen werden möchte. Teilweise sind an den Bänken auch Richtungsweiser angebracht welche die „Kommunikation“ zwischen Autofahrer und Mitfahrer erleichtern sollen. Das Mitfahrbänkle ist eine moderne Form des Trampens, nur dass mit dem Bänkle eine Art „Haltestelle“ zur Verfügung gestellt wird.

Standorte in den Gemeinden

Aichelberg

  • Steigstraße 46 (Fa. Partex, Richtung Ortsausgang)

Bad Boll

  • Grünfläche Sehningen / Einmündung Hauptstraße
  • Eckwälden: Dorfstraße auf Höhe Bushaltestelle

Dürnau

  • Einmündung Frühlingstraße
  • Boller Straße Höhe Hauptstraße 1

Gammelshausen

  • Ortsmitte auf Höhe Hauptstraße 25 (vor großer Parkfläche)

Hattenhofen

  • Ortsausgang Richtung Zell u. A. - Zeller Straße in der Grünfläche am Gebäude Zeller Straße 36
  • Ortsausgang Richtung Göppingen-Bezgenriet- Hauptstraße am Beginn der Grünfläche zum Sauerbrunnen (an der Zufahrt Hauptstraße 3)

Zell u. A.

  • Göppinger Straße, Höhe Grundschule, gegenüber Göppinger Straße 15

... und wie funktioniert das Ganze?

Die Regeln:

  • Wer auf dem Mitfahrbänkle sitzt, signalisiert: „Ich möchte mitgenommen werden“.
  • Jedem Fahrer steht es selbstverständlich frei, die Person mitzunehmen oder nicht. Das gleiche giltfür potenzielle Mitfahrer.
  • Autofahrer werden gebeten, keine Kinder unter 14 Jahren mitzunehmen! Die Eltern informieren   bitte ihre Kinder, dass sie sich weder auf ein Bänkle setzen, noch in Autos einsteigen sollen.

Wie bin ich als Fahrer und Mitfahrer abgesichert?

  • Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Fahrer und Mitfahrer. Die Gemeinden übernehmen keine Haftung. Ein Unfall, auch mit Personenschäden, ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgedeckt.

Wie geht es mit dem Mitfahrbänkle weiter?

  • Im nächsten Schritt soll das Mitfahrbänkle mit heutigen modernen, elektronischen  Kommunikationsmitteln (APP für Android und Apple Smartphones und Tablets, sozialen    Netzwerken, QR-Code) vernetzt werden. Damit können Vereinbarungen zwischen Autofahrer und Mitfahrer auch bereits im Voraus getroffen werden.