Gemeinde Dürnau

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Dürnau
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Hochwasser-Gefahrenkarte

Allgemeine Informationen

Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufes. Sie entstehen, wenn in kurzer Zeit mehr Niederschlag fällt, als vom Boden aufgenommen werden kann, und mehr Wasser abfließt, als Bäche und Flüsse fassen können.

Die Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) stellt Ihnen aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hoch- und Niedrigwasservorhersagen, Hochwasserfrühwarnungen und Lageberichte zur Hochwassersituation zur Verfügung.

Hochwassergefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete sind natürliche Rückhalteräume, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden. Sie sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. 
Vorhandene Überschwemmungsgebiete müssen in ihrer Funktion erhalten werden, um den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu gewährleisten. 

Hinweise zum Objektschutz und der baulichen Vorsorge an Gebäuden in hochwassergefährdeten Gebieten können der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnommen werden. 

Ein wichtiger umweltrelevanter Aspekt ist dabei auch der sachgerechte Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in hochwassergefährdeten Gebieten. 

Ergänzend zu den Hochwassergefahrenkarten werden derzeit vom Land Baden-Württemberg Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt, die gebietsweise das Schadenspotential bei Hochwasser darstellen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums hier

In Überschwemmungsgebieten bedürfen die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von Bauten und sonstigen Anlagen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Hochwassergefahrenkarten für den Bereich Dürnau

Seit Januar 2014 ist das neue Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) in Kraft. In § 65 WG ist festgelegt, dass sämtliche Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete), als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, im Außen und (neu) im Innenbereich, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf. Damit gelten in diesen Gebieten die Beschränkungen des § 78 Wasserhaushaltsgesetz u. a. für das Bauen. Aus dem Wassergesetz ergeben sich Grundlagen im Umgang mit Bauvorhaben in  Überschwemmungsgebieten. 

Die Hochwassergefahrenkarte kann bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Sie ist im Internet über die Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Entwicklung Baden-Württemberg oder der LUBW unter dem Stichwort "Hochwassergefahrenkarte" zu finden. Die Information der Bevölkerung über Hochwasserrisiken ist von grundlegender Bedeutung. 

Der Gemeinderat hat sich gleichzeitig darauf verständigt, in der bebauten Ortslage im Herbst diesen Jahres oder Anfang des kommenden Jahres außerhalb der Vegetationszeit eine Gewässerschau für den Bereich Sachsentobelbach und Zwischenbach vorzusehen. 

Die Gewässerschau verfolgt den Zweck, Mängel an Gewässern festzustellen und Wege zu deren Behebung aufzuzeigen. Gerade für die Hochwasservorsorge ist eine regelmäßige Gewässerschau wichtig, da unsachgemäß gelagerte Gegenstände oder nicht genehmigte Bauten am Gewässer häufig zur Ursache für Hochwasserschäden werden. Für die Gewässer II. Ordnung tragen in Baden-Württemberg die Gemeinden die Unterhaltungslast.

Informationsquellen und Kartendienste

Allgemeinde Informationen zum Hochwasserrisikomanagement und zur Hochwassergefahrenkarte finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Die interaktive Hochwassergefahrenkarte erreichen Sie auch direkt über die Homepage der Landesantsalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (HWGK-Karte).