Der Gemeinderat hat am 11.12.2024 beschlossen, die Förderung der Balkonsolarkraftwerke bis Ende 2025 zu verlängern.
Die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken ist eine Maßnahme zur Klimaförderung durch die Gemeinde Dürnau.
Ziel dieser Zuwendungen ist die Senkung derTreibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung.
Durch die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien vor Ort werden Energiekosten eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht.
Mlit Balkonsolarmodulen können auch Mieter oder Eigentümer, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, von der eigenen Stromproduktion unmittelbar profitieren.
Weiter Informationen zur Förderrichtlinie und den Förderantrag finden Sie hier [Bürger/Balkonsolarkraftwerke - Förderung].