Derzeit im Aufbau durch das Land Baden-Württemberg.
Nach § 4 a Abs. 4 BauGB müssen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Aufstellung von Bebauungsplänen die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetprotal des Landes (Baden-Württemberg) zugänglich gemacht werden.
Derzeit befinden sich folgende Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren:
"Unter der Gasse - Erweiterung Ost", Mischbauflächen: https://www.duernau.de/de/duernau/unter-der-gasse-erweiterung-ost
"Unteres Ried III", Gewerbeflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=124
Nach §§ 6 a Abs. 2 und 10 a Abs. 2 BauGB sollen wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ebenfalls in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetprotal des Landes (Baden-Württemberg) zugänglich gemacht werden.
Sofern diese Unterlagen für die wirksamen/rechtskräftigen Bauleitpläne digital/digitalisiert vorliegen, finden Sie diese unter den folgenden Links:
Wohnbauflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=56
Mischbauflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=56
Gewerbeflächen: https://www.duernau.de/index.php?id=124