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Reiter / Pferde im Straßenverkehr

Mit leider einer gewissen Regelmäßigkeit ärgern sich die Anwohner über die Hinterlassenschaften von Pferden auf der Straße.

Oder - wie ganz aktuell - sogar auf den Gehwegen!

Natürlich sind die meisten Reiter verwantwortungsvoll, aber wie so oft werden nur diejenigen wahrgenommen, die sich nicht an die Regeln halten.

Die Gemeinde Dürnau möchte an dieser Stelle daher darauf aufmerksam machen, dass das Reiten, aber auch das Führen von Pferden nach der StVO auf Gehwegen verboten ist!

Und die Pferdeäpfel dann auch noch unbekümmert liegen zu lassen, macht es nicht besser.
Denn wie auch bei andere Verschmutzungen auf der Straßen und den Gehwegen, sind die Verursacher verpflichtet, die Straßen von derartigen Verschmutzungen auch wieder zu reinigen!

Und für alle Spitzfindigen und Diskussionsfreudigen:
Ja, wir wissen, dass das Pferd der eigentliche Verursacher der Hinterlassenschaften ist, nicht der Reiter/die Reiterin selbst.
Auch ein  Traktor oder LKW hinterlässt den Schmutz seiner Reifen auf der Straße, nicht der Fahrer in mühevoller Handarbeit.
Das ändert aber am Adressaten der gesetzlichen Verpflichtung nichts: der Reiter bzw. der Fahrer.
Die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung wissen das seit Jahrzehnten zu berücksichtigen ...

Die Gemeinde Dürnau appeliert daher an alle Reiter im Ort - ob Bürger, Einwohner oder Gäste - sich an die bestehenden Vorschriften zu halten.

Die wichtigsten Regelungen für Reiter und Pferde in der Öffentlichkeit finden Sie hier.