Seite drucken
Gemeinde Dürnau (Druckversion)

Rathaus Aktuell

Fahrradschutzstreifen - Halten und Parken

In der Gammelshauser Straße gelten im Bereich des Fahrradschutzstreifen folgende absolute Haltverbote:

  • auf dem Schutzstreifen
  • entlang des Schutzstreifens
  • im ausgeschilderten Bereich auch gegenüber des Schutzstreifens

Für die Sicherheit des Radverkehrs und die Leichtigkeit des Verkehrs auf den veränderten Fahrbahnen werden Parkverstöße bei der Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht.
Hinweise und Verwarnungen ohne Verwarngeld entfallen hier daher künftig.

Eine Übersicht über die verkehrsrechtlichen Regelungen zum Fahrradschutzstreifen finden Sie hier (bitte klicken).

http://www.duernau.de//de/rathaus/verwaltung/rathaus-aktuell