1. Allgemeines zu den Terminen und Fristen:
Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden.
Der Termin ist derzeit der wahrscheinlichste, kann sich aber noch ändern, sollte der Bundeskanzler die Vertrauenssfrage zu einem anderen Zeitpunkt stellen bzw. der Bundestag nicht am 16.12.2024 darüber abstimmen.
Auch die verfassungsgemäßen Fristen für den Bundespräsidenten könnten dabei noch zu Änderungen führen.
Sogar ein früherer Wahltermin ist noch denkbar.
Findet die Wahl am 23.02.2025 statt, müssen noch die Fristen für die Wahlvorschläge und Landeslisten und ggf. der Beschwerden über die Nichtzulassung angepasst werden - dies hat Auswirkungen auf den Stimmzetteldruck (technisch wie organisatorisch - und nicht, ob genügend Papier vorhanden ist ...).
Der Stimmzetteldruck könnte so frühestens am 30.01.2025 (abends) beginnen.
Bei idealem Ablauf von Druck und Auslieferung könnten die Städte und Gemeinden frühestens ab dem 06. oder 07.02.2025 mit den Stimmzetteln rechnen.
- Und erst dann kann die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnen.
Mit diesem Vorlauf von rd. zwei Wochen wird aber kaum gerechnet werden können!
2. Briefwahl: Versand der Unterlagen
Bei dieser kurzen Vorllaufzeit stellt nicht der Versand der Briefwahlunterlagen (auch ins Ausland) ein mögliches Problem dar, sondern die rechtzeitige Rücksendung durch die Wähler:
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen trotzdem am 23.02.2025 um spätestens 18 Uhr wieder bei der Gemeinde eingegangen sein, damit die Stimmabgabe zugelassen werden kann!
Dies stellt alle Wähler vor eine Herausforderung, die z. B. vor dem 07.02.2024 verreisen und/oder bis zum Wahltag nicht wieder heimkehren.
3. Briefwahl direkt bei Beantragung im Rathaus
Eine weitere Möglichkeit, die die Gemeindeverwaltung Ihnen daher anbietet, ist die Briefwahl noch vor Ort im Rathaus, wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns während der Öffnungszeiten beantragen.
Dazu werden ausreichend Wahlkabinen aufgebaut, so dass Sie Ihre Briefwahl direkt durchführen und abgeben können - ein weiterer Vorteil: bei Unklarheiten zum Briefwahlverfahren können Sie unsere Mitarbeitenden direkt fragen!
Dies stellt nur eine weitere Möglichkeit dar.
Die Briefwahl kann selbstverständlich auch wie üblich zu Hause ausgefüllt und dann in den Rathausbriefkasten geworfen oder mit der Deutschen Post AG portofrei zurückgesandt werden.
4. Briefwahl: Änderungen
Durch die im Herbst 2024 bereits durchgeführte Änderung des Bundestagswahlrechts, gibt es bei der Briefwahl zwei Änderungen, die Sie kennen sollten:
- Die Briefwahl kann regulär nur noch bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, beantragt werden (früher: bis 18.00 Uhr).
- Der Stimmzettelumschlag, in den der Stimmzettel eingelegt werden muss, ist künftig weiß (früher: blau).
Der Rücksendeumschlag (in den der Stimmzettelumschlag und der Wahlschein gehören) bleibt gewohnt rot.