Die bisher auf privatrechtlicher Grundlage erhobenen Benutzungsgebühren für das Kinderhaus ("Kindergartengebühren") werden durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.07.2022 zum 01.09.2022 als öffentlich-rechtliche Abgabe erhoben.
Die Satzung wurde am 21.07.2022 im Mitteilungsblatt Nr. 29 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung und die angepasste Gebührenhöhe treten zum 01.09.2022 in Kraft.
Gültig ab: 01.09.2022
Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 6 Stunden | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 146,00 Euro | 159,00 Euro |
2 Kinder | 114,00 Euro | 123,00 Euro |
3 Kinder | 76,00 Euro | 83,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 25,00 Euro | 28,00 Euro |
Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7 Stunden | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 159,00 Euro | 173,00 Euro |
2 Kinder | 124,00 Euro | 134,00 Euro |
3 Kinder | 83,00 Euro | 90,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 28,00 Euro | 30,00 Euro |
Ganztagesgruppe bis 15 Uhr | ||
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evt. altersgemischt U3: Aufschlag von 100% | ||
Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 171,00 Euro | 186,00 Euro |
2 Kinder | 134,00 Euro | 145,00 Euro |
3 Kinder | 89,00 Euro | 97,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 30,00 Euro | 32,00 Euro |
In sozialen Härtefällen und bei Wohngeldempfängern wird ein Gebührennachlass von 20,00 Euro im Monat eingeräumt.
Für die Betreuung unter dreijähriger Kinder, wird ein 100%iger Zuschlag berechnet, da bei der Aufnahme unter dreijähriger Kinder gegenüber der üblichen Gruppenbesetzung aus gesetzlichen und pädagogischen Grunden ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben muss (betrifft Übergangskinder).
Bitte beachten: Die Gebühren werden für jeden angefangenen Monat voll berechnet.
Bitte prüfen Sie im September, ob die Abbuchung korrekt erfolgt ist.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Strak/Frau Gaissert, Bürgermeisteramt Dürnau, Fon: 07164 91010-15.
Die Darstellung der Gebührensätze beinhaltet u. U. auch Betreuungsformen, die derzeit nicht angeboten werden. Nachrichtliche Darstellungen begründen keinen Rechtsanspruch auf die Einführung der jeweiligen Betreuungsform.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Regelung und werden auch weiterhin bestrebt sein unseren Kindern in Dürnau und Gammelshausen ein gutes Angebot zu gewährleisten.
Gültig ab: 01.09.2022
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 4,5 Stunden täglich an 5 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 282,00 Euro | 306,00 Euro |
2 Kinder | 209,00 Euro | 227,00 Euro |
3 Kinder | 142,00 Euro | 154,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 56,00 Euro | 61,00 Euro |
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 6 Stunden täglich an 5 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 376,00 Euro | 408,00 Euro |
2 Kinder | 279,00 Euro | 303,00 Euro |
3 Kinder | 189,00 Euro | 205,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 75,00 Euro | 81,00 Euro |
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden täglich an 5 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 439,00 Euro | 476,00 Euro |
2 Kinder | 326,00 Euro | 354,00 Euro |
3 Kinder | 221,00 Euro | 239,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 88,00 Euro | 95,00 Euro |
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 4,5 Stunden täglich an 3 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 169,00 Euro | 184,00 Euro |
2 Kinder | 125,00 Euro | 136,00 Euro |
3 Kinder | 85,00 Euro | 92,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 34,00 Euro | 37,00 Euro |
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 6 Stunden täglich an 3 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 226,00 Euro | 245,00 Euro |
2 Kinder | 167,00 Euro | 182,00 Euro |
3 Kinder | 113,00 Euro | 123,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 45,00 Euro | 49,00 Euro |
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden täglich an 3 Tagen | ||
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Kinder | Gebühr je Kind | Gebühr je Kind ab 01.09.2023 |
1 Kind | 263,00 Euro | 286,00 Euro |
2 Kinder | 196,00 Euro | 212,00 Euro |
3 Kinder | 133,00 Euro | 143,00 Euro |
4 Kinder und mehr | 53,00 Euro | 57,00 Euro |
In sozialen Härtefällen und bei Wohngeldempfängern wird ein Gebührennachlass von 20,00 Euro im Monat eingeräumt.
Bitte beachten: Die Gebühren werden für jeden angefangenen Monat voll berechnet.
Die Darstellung der Gebührensätze beinhaltet u. U. auch Betreuungsformen, die derzeit nicht angeboten werden. Nachrichtliche Darstellungen begründen keinen Rechtsanspruch auf die Einführung der jeweiligen Betreuungsform.
Bitte prüfen Sie im September, ob die Abbuchung korrekt erfolgt ist.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Stark/Frau Gaissert, Bürgermeisteramt Dürnau, Fon: 07164 91010-15.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Regelung und werden auch weiterhin bestrebt sein unseren Kindern in Dürnau und Gammelshausen ein gutes Angebot zu gewährleisten.