Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Flenner, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürnau hat am 28.09.2015 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flenner, 1. Änderung“ zum Bebauungsplan beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Flenner, 1. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Bebauungsplan vom Büro mquadrat vom 28.09.2015 maßgebend.
[Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:]
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan „Flenner“ ist am 06.03.2015 in Kraft getreten.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich heraus gestellt, dass die Nachfrage nach reiner Wohnnutzung groß ist, die Nachfrage nach gewerblicher Nutzung aber nicht vorhanden ist. Grundsätzlich entspricht eine Wohnnutzung auf diesen Grundstücken zwar dem planerischen Ziel, stellt jedoch ohne gewerbliche Nutzungsanteile einen Widerspruch zur Mischgebietsfestsetzung dar. Eine Wohnbebauung im MI ist zwar möglich, es muss aber gewährleistet bleiben, dass ein Flächenanteil gewerblicher Nutzung bezogen auf die gesamte MI-Fläche nachgewiesen wird. Aufgrund der fehlenden Nachfrage nach Flächen für eine gewerbliche Nutzung, erweist sich die Festsetzung als Hindernis für eine Wohnbauentwicklung.
Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan „Flenner, 1. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 28.09.2015 einschließlich Textteil und der Begründung liegt in der Zeit vom 30.10.2015 bis einschließlich 30.11.2015 im Rathaus Dürnau, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau während den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Unterlagen stehen darüber hinaus unter www.m-quadrat.cc/aktuelles.php zum Download bereit.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziel und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dürnau, den 22.10.2015
Allmendinger
stellvertretender Bürgermeister