Allgemeines:
Auch bei einer Volksabstimmung ist es möglich, seine Stimme nicht nur an der Urne, sondern auch durch Brief abzugeben.
Für die sog. "Briefabstimmung" können Sie die Briefabstimmungsunterlagen, wie auch sonst bei Wahlen üblich, schriftlich, mündlich oder in elektronischer Fom - aber nicht telefonisch - schon jetzt bei uns beantragen.
Als Angaben sind dabei auf jeden Fall Familienname, Vorname, Wohnadresse und Geburtstdatum erforderlich. Falls Ihnen Ihre Wählernummer schon bekannt ist, bitten wir Sie diese ebenfalls anzugeben, um uns die Vorbereitung zu erleichtern.
Versand der Briefabstimmungsunterlagen:
Anders als bei Wahlen sonst üblich, dürfen im Volksabstimmungsrecht die Briefabstimmungsunterlagen nicht vor einem gesetzlich festgelegten Datum ausgehändigt oder versandt werden.
Dies bedeutet, dass Sie gerne Briefabstimmungsunterlagen bereits jetzt bei uns beantragen können, wir jedoch die Briefabstimmungsunterlagen erst ab dem 07. November 2011 herausgeben bzw. verschicken dürfen.
Beförderung der Abstimmungsbriefe und Porto:
Der hellrote Abstimmungsbriefumschlag, in welchem Sie Ihren blauen Abstimmungsumschlag (enthält den Stimmzettel) und Ihren Stimmschein an uns zurücksenden, wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei von der Deutschen Post AG befördert - sie müssen den hellroten Umschlag nicht freimachen.
Sollten Sie für die Rücksendung jedoch einen anderen Briefbeförderungsdienst wählen oder den Abstimmungsbriefumschlag aus dem Ausland an uns schicken, müssen Sie den Brief selbst ausreichend frankieren. Diese Portokosten werden nicht von der Gemeinde oder dem Land Baden-Württemberg übernommen.
Achten Sie auf die rechtzeitige Rücksendung:
Für die Rücksendung mit der Deutschen Post AG weisen wir darauf hin, dass es landesweit keine Vereinbarung zur Sonderzustellung am Samstag oder Sonntag gibt.
Die rechtzeitige Zustellung von Abstimmungsbriefumschlägen, die erst am Freitag abgeschickt werden ist damit sehr fraglich. Am Samstag abgeschickte oder in den Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfene Abstimmungsbriefe werden voraussichtlich erst am Monatg nach der Abstimmung ankommen.
Abstimmungsbriefe, die erst nach 18.00 Uhr am Sonntag, 27.11.2011 bei der Gemeinde eingehen, können für das Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden.
Briefabstimmungsunterlagen können schriftlich, mündlich (nicht: telefonisch) oder elektronisch (Email) beim Bürgermeisteramt bis spätestens Freitag, 25. November 2011, 18 Uhr beantragt werden.
Nach dieser Frist sind Stimmscheine bzw. Briefabstimmungsunterlagen nur noch in Sonderfällen möglich (später entstandenes Abstimmungsrecht oder nachweislich nicht angekommene Unterlagen).
Bei nachweislicher, schwerer Erkrankung sind Briefabstimmungsunterlagen auch noch bis zum Tag der Volksabstimmung, 15 Uhr möglich.
Ein Antragsformular für die Briefabstimmung ist auf Ihrer Stimmbenachrichtigung enthalten oder kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Emails senden Sie bitte an Frau Gaissert vom Bürgerbüro.
Wenn Sie Briefrabstimmungsunterlagen für einen anderen Stimmberechtigten abholen wollen, ist dies nur mit einer ausdrücklichen, schriftlichen Vollmacht dieses Stimmberechtigten möglich!
Dies gilt auch für Ehegatten oder andere Familienmitglieder.
Ein Vollmachtsvordruck ist z. B. auf den Stimmbenachrichtigungskarten oder dem oben eingestellten Stimmscheinantrag zu finden.