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NEU: Trauzimmer im Grünen

HEIRATEN IM „TRAUZIMMER IM GRÜNEN“ IN DÜRNAU
 
Sie interessieren sich für eine Eheschließung in unserem „Trauzimmer im Grünen“ am Viehaus in Dürnau?

Standesamtliche Trauungen sind dort, mitten in der Natur, von Mai bis September eines jeden Jahres möglich.
Die Terminmöglichkiten sind begrenzt.
 
Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten:

  • Die Trauung im Freien ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Ermessen der zuständigen Standesbeamtin bzw. des zuständigen Standesbeamten liegt, ob die Trauung bei unbeständigen bzw. extremen Witterungsbedingungen tatsächlich im Freien stattfinden kann. Bei schlechtem Wetter wird die Eheschließung in das Trauzimmer im Rathaus Dürnau, Hauptstr. 16, 73105 Dürnau verlegt. Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für 15 Personen.

  • Für die Nutzung des „Trauzimmers im Grünen“ entstehen Kosten in Höhe von 200,00 Euro, zusätzlich zu den standesamtlichen Gebühren.

  • Das „Trauzimmer im Grünen“ bietet Platz für Eheschließungen mit bis zu maximal 30 Gästen. Sitzmöglichkeiten sind in eingeschränkter Anzahl vorhanden.

  • Auf die Zufahrtsregelungen wird ausdrücklich hingewiesen.

  • Das Fotografieren und Filmen der standesamtlichen Zeremonie für den privaten Gebrauch ist nach Rücksprache mit der Standesbeamtin / dem Standesbeamten erlaubt. Die Vervielfältigung in den sozialen Medien ist jedoch untersagt.

  • Das Werfen von Reis und Konfetti sowie das Abbrennen von Pyrotechnik jeglicher Art ist unzulässig. Abfälle sind mitzunehmen.
    Eventuell entstehender Mehraufwand für Reinigung oder Entsorgung müssen wir leider dem Brautpaar in Rechnung stellen.

  • Der Platz ist eine Stunde für Sie reserviert. Nach der Trauung kann ein von Ihnen organisierter kleiner Umtrunk vor Ort stattfinden. Anschließend muss das Gelände in sauberem Zustand wieder verlassen werden.

  • Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Für Schäden an Fahrzeugen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

  Stand: 07.2023