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Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht - Befreiung beantragen

Sie müssen Radio, Fernseher und andere Rundfunkgeräte anmelden und dafür Gebühren zahlen. Das gleiche gilt für Geräte wie Computer oder Mobiltelefone, mit denen Sie beispielsweise über das Internet Rundfunkprogramme empfangen können, wenn Sie über keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte verfügen. Privathaushalte können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Befreiung wird meistens befristet erteilt.

Verfahren:

Lebenslagen:

Formulare:

Service-BW

Das Servieportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage