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Briefwahl und Wahlscheine

Bundestagswahl am 24. September 2017 - Briefwahl nicht vergessen!

Am 24. September findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden Sie in der Zeit vom 14.08. bis spätestens 03.09.2017 erhalten.

So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen: Beantragen Sie den Wahlschein mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beim Bürgermeisteramt. Dies kann schriftlich über die Wahlbenachrichtigung oder persönlich beim Bürgermeisteramt (Bürgerbüro, Zimmer 01 im EG) erfolgen.

Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann zugestellt oder kann von Ihnen selbst abgeholt werden. Holen Sie ihn selbst ab, können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.

So geht Briefwahl:

  1. Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den von Ihnen gewünschten Bewerber (Erststimme) und/oder die Partei (Zweitstimme) Ihrer Wahl an.
  2. Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu. 
  3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
  4. Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  5. Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.

Achtung:
Der Wahlbrief muss am Wahltag (24. September 2016) spätestens um 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Adresse eingetroffen sein.
Bei Versand durch ein Postunternehmen sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 21. September, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.

Für den Versand innerhalb der Bundesrepublik über die Deutsche Post AG ist der Versand kostenlos. Eine Frankierung ist nur bei anderen Post- und Zustellunternehmen erforderlich.
Für den Versand aus dem Ausland müssen Sie selbst für eine ausreichende Frankierung sorgen.

Wahlscheine/Wahlscheinantrag

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie für die Bundestagswahl am 24.09.2017 bis einschließlich 22.09.2017 bis 18.00 Uhr beantragen (FRISTENDE!!!). 

Danach können nur noch in den in der Wahlbekanntmachung enthaltenen Fällen Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, z. B. am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung.

Der Antrag kann schriftlich (Brief, Fax, Telegramm, etc.), mündlich im Bürgerbüro (Zimmer 01, Erdgeschoss), aber auch elektronisch gestellt werden.
Telefonisch ist jedoch ein Antrag nicht möglich!

Bitte teilen Sie uns mit Ihrem Antrag Ihren vollen Namen, Adresse, Wählernummer und das Geburtsdatum mit.
Auch eine Email an gemeinde(@)duernau.de reicht hierzu aus. 

Zum Wahlschein erhalten Sie immer einen Satz Briefwahlunterlagen.

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag

Sie können den Wahlscheinantrag (mit Briefwahlunterlagen) aber auch direkt und elektronisch über das Rechenzentrum Stuttgart bei uns beantragen.

Dies ist der bequemeste Weg.

Hierzu klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link an und geben dort Ihre Daten ein. Der Antrag wird umgehend bei uns im System sichtbar und kann direkt bearbeitet werden:

eBürgerdienst - Wahlscheinantrag/Briefwahlunterlagen


Bitte beachten Sie: Dieser Dienst steht nur vom 04.08.2017 bis einschließlich 21.09.2017, 11 Uhr zur Verfügung.