Gemeinde Dürnau

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Dürnau
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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den Wert beeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bodenrichtwertkarte

Die Bodenrichtwerte werden (erstmals zum 31.12.2020) vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen auch für die Gemeinde Dürnau ermittelt.

Eine interaktive Bodenrichtwertkarte finden Sie unter:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw

Hier können Sie auch die zurückliegenden Bodenrichtwerte bis ins Jahr 2016 digital abrufen.

Bei Bedarf an noch weiter zurückliegenden Bodenrichtwerten, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Dürnau (Tel.: 07164/91010-0, Email: gemeinde[at]duernau.de).