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Kindergartengebühren

Die bisher auf privatrechtlicher Grundlage erhobenen Benutzungsgebühren für das Kinderhaus ("Kindergartengebühren") werden durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 12.07.2022 zum 01.09.2022 als öffentlich-rechtliche Abgabe erhoben.

Die Satzung wurde am 21.07.2022 im Mitteilungsblatt Nr. 29 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung und die angepasste Gebührenhöhe treten zum 01.09.2022 in Kraft.

Kindergartengebühren über dreijährige Kinder (Ü3)

Gültig ab: 01.09.2022

Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 6 Stunden
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind146,00 Euro159,00 Euro
2 Kinder114,00 Euro123,00 Euro
3 Kinder76,00 Euro83,00 Euro
4 Kinder und mehr25,00 Euro28,00 Euro
Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7 Stunden
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind159,00 Euro173,00 Euro
2 Kinder124,00 Euro134,00 Euro
3 Kinder83,00 Euro90,00 Euro
4 Kinder und mehr28,00 Euro30,00 Euro
Ganztagesgruppe bis 15 Uhr
evt. altersgemischt U3: Aufschlag von 100% 
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind171,00 Euro186,00 Euro
2 Kinder134,00 Euro145,00 Euro
3 Kinder89,00 Euro97,00 Euro
4 Kinder und mehr30,00 Euro32,00 Euro

In sozialen Härtefällen und bei Wohngeldempfängern wird ein Gebührennachlass von 20,00 Euro im Monat eingeräumt.

Für die Betreuung unter dreijähriger Kinder, wird ein 100%iger Zuschlag berechnet, da bei der Aufnahme unter dreijähriger Kinder gegenüber der üblichen Gruppenbesetzung aus gesetzlichen und pädagogischen Grunden ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben muss (betrifft Übergangskinder).

Bitte beachten: Die Gebühren werden für jeden angefangenen Monat voll berechnet.

Bitte prüfen Sie im September, ob die Abbuchung korrekt erfolgt ist.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Strak/Frau Gaissert, Bürgermeisteramt Dürnau, Fon: 07164 91010-15.

Die Darstellung der Gebührensätze beinhaltet u. U. auch Betreuungsformen, die derzeit nicht angeboten werden. Nachrichtliche Darstellungen begründen keinen Rechtsanspruch auf die Einführung der jeweiligen Betreuungsform.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Regelung und werden auch weiterhin bestrebt sein unseren Kindern in Dürnau und Gammelshausen ein gutes Angebot zu gewährleisten.

Kindergartengebühren unter dreijährige Kinder (U3)

Gültig ab: 01.09.2022

Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 4,5 Stunden täglich an 5 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind282,00 Euro306,00 Euro
2 Kinder209,00 Euro227,00 Euro
3 Kinder142,00 Euro154,00 Euro
4 Kinder und mehr56,00 Euro61,00 Euro
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 6 Stunden täglich an 5 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind376,00 Euro408,00 Euro
2 Kinder279,00 Euro303,00 Euro
3 Kinder189,00 Euro205,00 Euro
4 Kinder und mehr75,00 Euro81,00 Euro
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden täglich an 5 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind439,00 Euro476,00 Euro
2 Kinder326,00 Euro354,00 Euro
3 Kinder221,00 Euro239,00 Euro
4 Kinder und mehr88,00 Euro95,00 Euro
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 4,5 Stunden täglich an 3 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind169,00 Euro184,00 Euro
2 Kinder125,00 Euro136,00 Euro
3 Kinder85,00 Euro92,00 Euro
4 Kinder und mehr34,00 Euro37,00 Euro
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 6 Stunden täglich an 3 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind226,00 Euro245,00 Euro
2 Kinder167,00 Euro182,00 Euro
3 Kinder113,00 Euro123,00 Euro
4 Kinder und mehr45,00 Euro49,00 Euro
Kinderkrippe mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden täglich an 3 Tagen
KinderGebühr je KindGebühr je Kind ab 01.09.2023
1 Kind263,00 Euro286,00 Euro
2 Kinder196,00 Euro212,00 Euro
3 Kinder133,00 Euro143,00 Euro
4 Kinder und mehr53,00 Euro57,00 Euro

In sozialen Härtefällen und bei Wohngeldempfängern wird ein Gebührennachlass von 20,00 Euro im Monat eingeräumt.

Bitte beachten: Die Gebühren werden für jeden angefangenen Monat voll berechnet.

Die Darstellung der Gebührensätze beinhaltet u. U. auch Betreuungsformen, die derzeit nicht angeboten werden. Nachrichtliche Darstellungen begründen keinen Rechtsanspruch auf die Einführung der jeweiligen Betreuungsform.

Bitte prüfen Sie im September, ob die Abbuchung korrekt erfolgt ist.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Stark/Frau Gaissert, Bürgermeisteramt Dürnau, Fon: 07164 91010-15.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Regelung und werden auch weiterhin bestrebt sein unseren Kindern in Dürnau und Gammelshausen ein gutes Angebot zu gewährleisten.