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 Baugebiet - "Morgen" 

Bebauungsplan

Die Gemeinde Dürnau hat in südlicher Ortsrandlage das Baugebiet "Morgen" ausgewiesen.
(Hier klicken für einen Übersichtskarte, 85 kb)

Durch Grundstücksteilung und Bebauungsplanänderungen konnten nochmals Bauplätze im Gebiet ausgewiesen werden.
Für diese neuen, geteilten Baugrundstücke gilt der seit dem 24.07.2008 in Kraft getretene Bebauungsplan "Morgen, 1. Änderung"; für die noch freien Hausplätze (Doppel- oder Kettenhausbebauung) in der ersten Bauzeile gilt die seit dem 09.04.2009 rechtskräftige Änderung "Morgen, 2. Änderung".

Folgende Bestandteile des Bebauungsplans können hier heruntergeladen werden (mit Rechtsklick - Ziel speichern unter...):

ACHTUNG: die Lageplanskizze ist aufgrund technischer Einschränkungen unmaßstäblich!

Bebauungsplan "Morgen" Format Größe [kb]
Lageplan .pdf 221
Textteil .doc 395
Begründung .doc 55
Bebauungsplan "Morgen, 1. Änderung"    
Lageplan .pdf 414
Textteil mit Begründung .pdf 76
Bebauungsplan "Morgen, 2. Änderung"    
Lageplan .pdf 526
Textteil mit Begründung .pdf 505

Das Lärmschutzgutachten, das geologische Gutachten sowie der Grünordnungsplan können bei der Gemeinde Dürnau eingesehen werden.

Alle Bestandteile des Bebabungsplans sind öffentlich und können natürlich auch in Papierform bei der Gemeinde Dürnau eingesehen bzw. kopiert werden.

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Grundstücke

Das städtebauliche Konzept sieht im Baugebiet "Morgen" hauptsächlich eine Einzelhausbebauung vor, wobei nun entlang der K 1446 neben der Reihenhausbebauung auch eine Doppelhaus- oder Kettenhauslösung möglich ist.

Die Bebauung der ersten Bauzeile muss jedoch mit der Gemeinde Dürnau abgestimmt werden.

  • Achtung: Derzeit ist nur noch ein Bauplatz für die Bebauungung mit einem Einzelhaus frei!
    Es handelt sich um das Grundstück B1 im Lageplan der Bebauungsplanänderung "Morgen, 1. Änderung" (dort noch mit 472 m² angegeben).
    Das Grundstück ist nach Vermessung 471 m² groß und wird voll erschlossen (inkl. Eschließungsbeitrag sopwie der Entwässerungs-, Kanal- und Klärbeiträge) für 96.530,-- € angeboten.
  • Bauträger und Interessenten für eine gemeinschaftliche Bebauung mit mehrerer Parteien (Reihenhaus, Doppelhaus, Kettenhaus) wenden sich bei Interesse an einer Bebauung in der ersten Bauzeile bitte noch vor einem Antrag auf Reservierung des Grundstücks unbedingt an das Bürgermeisteramt Dürnau, Hauptstr. 16, 73105 Dürnau.
    Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Bärtle (Hauptamt, Tel.: 0 71 64 / 9 10 10 - 13, j.baertle@duernau.de).

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Copyright © 2010 Gemeinde Dürnau. Letzte Aktualisierung: 29.06.2010